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Jahresabschluss

Der Jahresabschluss ist die Basis zur Ermittlung von steuerlichen Bemessungsgrundlagen einerseits und als Entscheidungsgrundlage zur Beurteilung der wirtschaftlichen Lage andererseits oftmals unerlässlich. Umso wichtiger ist daher die professionelle und zuverlässige Erstellung eines aussagekräftigen Jahresabschlusses, der neben den Anforderungen des Gesetzgebers auch denen von potenziellen Geldgebern gerecht wird.
Unsere Leistungen umfassen:
  • Erstellung von Jahresabschlüssen jeder Art, mit und ohne Plausibilitätsbeurteilung, und Unterstützung bei deren Auswertung
  • Eröffnungsbilanzen
  • Handels- und steuerrechtliche Jahresabschlüsse
  • Konzernabschlüsse
  • Unterstützung bei der Erstellung von Anhangen und Lageberichten
  • Sonderbilanzen
  • Ergänzungsbilanzen
  • Liquidationsbilanzen
  • Schlussbilanzen
  • Überleitungsrechnungen für handelsrechtliche Jahresabschlüsse zu Steuerbilanzen
  • Einnahmen-Überschussrechnungen gem. § 4 Abs. 3 EStG
  • Berichte zu Jahresabschlüssen entsprechend den Anforderungen gem. § 18 KWG und den Rating-Richtlinien aller Kreditinstitute
  • Vorschläge für bilanzpolitische Maßnahmen zur Verbesserung des Ratings
  • Teilnahme an Bankgesprächen zur Erläuterung der Jahresabschlüsse
Haben Sie weitere Fragen?
Dann melden Sie sich gerne bei uns!